Staatliche Neuregelung der Familiennamenweitergabe (Nachnamen)

Italien hat als einer der letzten europäischen Staaten auf Druck der zuständigen EU-Stellen und eines Urteils des Gerichtshofes für Menschenrechte, eine Anpassung der Regelungen für die Weitergabe eines Familiennamens an die Kinder umgesetzt. Konkret soll die Gleichstellung zwischen Mann und Frau auch auf die Abstammung (Namensannahme) der Kinder angewendet werden: „Bisher hat ein eheliches Kind automatisch den Namen des Vaters erhalten, zukünftig wird auch die alleinige Weitergabe des Nachnamens der Mutter an das Kind möglich sein“ (Kammerabgeordnete Renate Gebhard). Siehe Südtiroler Medienberichte Ende des Patriarchats und Nachnamen für Kinder neu geregelt. Die Eltern können nun frei wählen, ob sie ihrem Kind den Nachnamen des Vaters, der Mutter oder beider Elternteile geben wollen.

Diese Neuregelung hat zweifellos Auswirkung auf eine jahrhundertelange Tradition: in Tirol wurden (wie in den meisten anderen christlichen Gebieten) seit dem ausgehenden Mittelalter von Männern Familiennamen angenommen, welche dann vom Vater auf die ehelichen Kinder übergingen. Durch diese Vorgangsweise ist die klassische Vater-Stamm, bzw. Nachnamens-Forschung von Interesse, welche alle Nachkommen gleichen Nachnamens eines männlichen Stammvaters betrachtet. Wurde die Forschung diesbezüglich in den letzten Jahrzehnten schon durch die massive Zunahme von unehelichen nach der Mutter benannten Kindern eher obsolet, ist nun auch bei ehelichen Kindern jeder Grundsatzregel ausgehebelt. Es ist vorauszusehen, dass dies in Zukunft die Familienforschung weiter erschweren wird: die unhomogene religiöse Aktivität, bzw. seltene Registrierung in Kirchenbüchern, sowie die Privacybeschränkungen in den Zivil-Standesämtern lassen die Forschungs-Lücke seit 1920 (Ende der mikroverfilmten Kirchenbücher) immer größer werden. Außerdem gibt es immer weniger zentrale und öffentlich zugängliche vollständige Quellen zur Personenrecherche wie Adress- und Telefonbücher, welche durch die modernen sozialen Netze (Facebook & Co.) nicht ersetzt werden können.

Zurück zum Thema: ist die freie Entscheidung der Nachnamensweitergabe (3 Optionen) wirklich eine glückliche Lösung? Aus genealogischer Sicht wohl nicht. In Europa gibt es andere Traditionen der Nachnamensweitergabe. In Island bildete sich der Nachname bis vor kurzem laut nordischer Tradition aus dem Namen des Vaters (im Genitiv) erweitert um -son (Sohn) oder -dóttir (Tochter). Benennungen nach der Mutter waren früher selten (uneheliche Geburt mit unbekanntem Vater), sind aber heute im Zuge der Gleichstellung gesetzlich möglich. In Spanien und in den meisten Ländern Hispanoamerikas setzt sich der Nachname von Personen in der Regel aus zwei Teilen zusammen. Kinder erhalten als ersten Teil ihres Nachnamens den ersten Teil des Nachnamens ihres Vaters, und als zweiten Teil den ersten Teil des mütterlichen Nachnamens. Letztere Lösung wirkt gleichberechtigt, ist es aber auch nicht vollkommen, da vonseiten der Mutter der Nachname des mütterlichen Großvaters weitergegeben wird.

Welche Lösung wäre nun ideal, wenn man die genealogische (Vater- und Mutterstamm), sowie die genetische (Weitergabe von Y- und mtDNA) Forschung in Betracht zieht? In diesem Sinn müsste es einen väterlichen und einen mütterlichen Nachnamen geben, welcher immer in der Linie weitergegeben wird, d.h. der väterliche Nachname stammt vom väterlichen Großvater und der mütterliche Nachname von der mütterlichen Großmutter. So wären patriarchale und matriarchale Stämme gleichberechtigt, sofern dieses System gesetzlich verpflichtend angewendet werden muss. Mit der oben erwähnten staatlichen Neuregelung geben genaugenommen zuerst Frauen „patriarchale“ Nachnamen weiter, welche später bei vermischter Weitergabe jeden Bezug zur paternalen und maternalen Linie verlieren. Die angeführte „paternal/maternal“ Lösung funktioniert natürlich auch erst nach einigen Generationen, bzw. könnte mit Familienforschung die matriarchale Line erkundet und der früheste bekannte Nachname verwendet werden. Während mit dem historischen System nur Verwandte in der paternalen Linie (Namensübereinstimmung) vermutet werden konnten, mit dem nun modernen System keine Verwandtschaftslinie mehr vordefiniert ist, könnte die „paternal/maternal“ Lösung paternale und maternale Verwandtschaften aufzeigen.

Diese Überlegungen werden leider nur die Phantasie eines Genealogen bleiben (sic).