Verbot der Kopie bzw. Digitalisierung von Kirchenmatriken

Eine kirchliche Einrichtung darf die Mikroverfilmung von Beständen, einschließlich Sakramentenregistern (Kirchenbücher, Kirchen- oder Pfarr-Matriken), nur mit Genehmigung der Päpstlichen Kommission für die kirchlichen Archive Italiens an eine private Einrichtung vergeben, aus welchem Grund auch immer.

Zu den Gründen warum in Italien die nicht von familysearch.org (Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage) mikroverfilmten Matriken nicht vorzu online erscheinen. In Südtirol hat das Land zum Glück eine Kopie der in den 1980ern gemachten Mikroverfilmung erhalten, die im SLA bzw. nun auch online verfügbar ist.

Laut giuridico.chiesacattolica.it März 2021

Artikel 13, Absatz 2, der Instruktion der Päpstlichen Kommission für die kirchlichen Archive Italiens besagt, dass „das Fotografieren ganzer Bestände oder großer Teile davon oder in jedem Fall einer wichtigen Gruppe von Dokumenten generell verboten ist; in besonderen Fällen muss die Genehmigung der Päpstlichen Kommission eingeholt werden“.

Bei der Anwendung dieser Bestimmung ist zu berücksichtigen, dass eine kirchliche Einrichtung ohne Genehmigung der Päpstlichen Kommission für die kirchlichen Archive Italiens keiner Privatperson, aus welchem Grund auch immer, die Mikroverfilmung von Beständen, einschließlich Sakramentsregistern, gestatten darf.

Laut chiesadicagliari.it Feb. 2015

[…] informierte die Pfarrer darüber, dass die italienische Bischofskonferenz in einer Mitteilung vom 5. Dezember 2014 die Mikroverfilmung und Digitalisierung von Kirchenbüchern durch genealogische Gesellschaften, Einrichtungen, Vereinigungen oder Einzelpersonen ganz oder teilweise ausdrücklich verboten hat. In demselben Rundschreiben wurde auch auf die Notwendigkeit hingewiesen, die in den Kirchenbüchern enthaltenen personenbezogenen Daten gemäß den geltenden zivilrechtlichen Vorschriften zu schützen.

Adam Haslmair Taufbuch Bozen 1591 CC-BY-SA 5.2022 Bartleby08